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Erwartete Insolvenzen nach Unternehmenseigenschaften

Aufgrund der ausgesetzten Insolvenzantragspflicht sind die Insolvenzanträge 2020 auf ein Rekordtief gesunken. Eine aktuelle Studie untersucht die Eigenschaften von insolventen Unternehmen vor und während der Corona-Krise und zieht daraus Schlüsse auf die kommende Entwicklung.

Anfang Mai 2021 lief die vorübergehende Aussetzung der gesetzlichen Insolvenzantragspflicht für Unternehmen aus. Anhand von Insolvenzdaten im Zeitraum 2006 bis Dezember 2020 des Statistischen Bundesamts, des Deutschen Industrie- und Handelskammertags, des Bundesministeriums der Finanzen sowie des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz rechnen die Wissenschaftler*innen des ZEW Mannheim in Kooperation mit Creditreform mit einem starken Anstieg an Insolvenzen in den kommenden Monaten. Stark betroffenen seien Teilbranchen wie Gastronomie, Beherbergung, Tourismus und Bekleidung.

Vollhaftende versus haftungsbeschränkte Unternehmen

Daneben untersuchen die Wissenschaftler*innen, ob die Rechtsform eines Unternehmens die Insolvenzzahlen beeinflusst. Niedrigere Insolvenzanmeldungen verzeichnen danach im letzten Jahr vollhaftende Unternehmen gegenüber solchen mit beschränkter Haftung. „Unternehmen, die mit ihrem gesamten Vermögen haften, sind mit weitreichenden Konsequenzen konfrontiert. Sie haben deshalb die Möglichkeit zur Aussetzung der Insolvenz überproportional genutzt. Nach Rückkehr zur Insolvenzantragspflicht sollten die Insolvenzen dieser Haftungsform jedoch wieder ein höheres Niveau erreichen“, so Dr. Georg Licht, Co-Autor der Studie.

Unternehmen mit wenigen Mitarbeiter*innen

Die Untersuchung der Unternehmensinsolvenz nach Beschäftigung zeigt, dass insbesondere kleine Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeiter*innen sowie Selbstständige und Freiberufler*innen anfällig für die negativen Auswirkungen der Corona-Krise sind. „Die Anzahl insolventer Unternehmen mit kleiner Mitarbeiterzahl geht bis September 2020 deutlich zurück, während die Insolvenzanmeldungen Ende des Jahres wieder einen Anstieg erfahren. Es ist auch hier zu erwarten, dass Insolvenzen bei dieser Unternehmenskategorie in den kommenden Monaten weiter zunehmen werden“, erläutert Georg Licht. Vor allem kleine Unternehmen mit begrenzten Bargeldreserven und geringen Sicherheiten für die Inanspruchnahme neuer Kreditlinien seien einem hohen Insolvenzrisiko ausgesetzt.

Ältere Unternehmer*innen ebenfalls stärker betroffen

Die Studie stellt außerdem fest, dass seit der Pandemie die Zahl an Insolvenzanträgen durch ältere Unternehmer*innen über 65 Jahre zu den Insolvenzzahlen jüngerer unter 35 Jahren aufschließt. Der Anteil der Insolvenzen von Unternehmer*innen, die außerhalb von Deutschland leben, steige ebenfalls an. Seit Herbst 2020 sei zudem ein Rückgang an Insolvenzen von Einzelunternehmer*innen zu beobachten. Im Gegensatz zu Unternehmen, die von mehreren Personen geführt werden, sind Einzelunternehmen in der Regel kleiner. „Die Corona-Pandemie trifft weibliche und ältere Unternehmer*innen sowie einzelne stärker. Zu erwarten ist, dass etwa Einzelunternehmer*innen Teil des Insolvenzstaus sind und deshalb Insolvenzen dieser Unternehmenden in den kommenden Monaten ebenfalls zunehmen wird“, fasst ZEW-Wissenschaftler Licht die Ergebnisse zusammen.

(ZEW / STB Web)

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