Seit einigen Jahren ist die Testamentsvollstreckung aus dem Anwaltsvorbehalt ausgenommen. Seitdem darf jeder eine Testamentsvollstreckung geschäftsmäßig betreiben.
Laut Rechtsprechung erfordert sie weder Ausbildung noch Erfahrung. Der Erfolg einer Testamentsvollstreckung steht und fällt also mit der Person und Qualifikation des Testamentsvollstreckers. Mögliche Fehler und Versäumnisse gehen demnach auf Kosten des Nachlasses.
Wir stehen Ihnen als Testamentsvollstrecker professionell mit Rat und Tat zur Seite. Verlassen Sie sich nicht auf irgendjemanden, verlassen Sie sich auf uns als Ihren kompetenten Ratgeber.
Das Zertifikat der AGT steht für:
- Fundierte Ausbildung
- Hinreichende Qualifikation
- Regelmäßige Fort- und Weiterbildung
- Versicherungsschutz