Ausfallhonorare für Künstlerinnen und Künstler
Kulturinstitutionen können ab sofort Honorare für Engagements zahlen, die wegen der Coronakrise abgesagt wurden. Die Regelung gilt für Kultureinrichtungen und Projekte, die vom Bund gefördert werden. Diese können nun Ausfallhonorare von bis zu 60 Prozent der eigentlichen Gage zahlen.
Die Regelung sieht vor, dass ausgefallene Engagements von freiberuflichen Künstlerinnen und Künstler auch dann vergütet werden können, wenn es keine entsprechende vertragliche Regelung über Ausfallhonorare gibt. Voraussetzung ist, dass das Engagement bis zum Stichtag 15. März 2020 vereinbart wurde.
Wenn für die Veranstaltung eine Gage unter 1.000 Euro vorgesehen war, kann ein Ausfallhonorar von bis zu 60 Prozent des Nettoentgelts zuwendungsrechtlich anerkannt werden. Bei Gagen über 1.000 Euro können die Künstlerinnen und Künstler maximal 40 Prozent des Nettoentgelts erhalten; die Obergrenze des Ausfallhonorars liegt bei 2.500 Euro.
Dies teilte die Bundesregierung mit.
(BReg / STB Web)