Aktuelles

Verlängerung der Erklärungsfrist für Lohnsteueranmeldungen

Viele Arbeitgeber sind durch das Coronavirus daran gehindert, die monatlichen oder vierteljährlichen Lohnsteuer-Anmeldungen fristgerecht abzugeben. Ein aktuelles BMF-Schreiben schafft Abhilfe.

Arbeitgebern können die Fristen zur Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldungen während der Corona-Krise im Einzelfall auf Antrag verlängert werden, soweit sie selbst oder der/die mit der Lohnbuchhaltung und Lohnsteuer-Anmeldung Beauftragte nachweislich unverschuldet daran gehindert sind, die Lohnsteuer-Anmeldungen pünktlich zu übermitteln.

Die Fristverlängerung darf maximal 2 Monate betragen.

Das BMF-Schreiben vom 23.04.2020 steht auf der Website des Bundesfinanzministeriums zum Download zur Verfügung.

(BMF / STB Web)

zurück zur Übersicht

So erreichen Sie uns

Unter folgender Nummer:

05206 9103 0

Bürozeiten

Mo.-Do. 07:30 – 16:30 Uhr
Fr. 07:30 – 12:30 Uhr

Ihr Weg zu uns

Quickborn 7 | 33739 Bielefeld

Schreiben Sie eine Nachricht

Zum Kontaktformular

Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden