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Verbesserungen bei der Förderung von Wohneigentum für Familien

Im Zuge des Maßnahmenpakets der Bundesregierung zur Unterstützung des Wohnungsbaus in Deutschland verbessert die Förderbank KfW im Auftrag des Bauministeriums die Förderbedingungen ihrer Kreditförderung „Wohneigentum für Familien“.

Danach wird die Grenze des zu versteuernden Jahreseinkommens, das zur Nutzung des Kreditprogramms berechtigt, für eine Familie mit einem Kind von 60.000 Euro auf 90.000 Euro angehoben. Die Einkommensgrenze erhöht sich mit jedem weiteren Kind um jeweils 10.000 Euro. Darüber hinaus werden die von der Zahl der Kinder abhängigen Kredithöchstbeträge um bis zu 35.000 Euro angehoben.

Anhebung der Einkommensgrenzen

Gefördert wird wie bisher der Neubau sowie der Ersterwerb (innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme) neu errichteter klimafreundlicher und energieeffizienter Wohngebäude zur Selbstnutzung in den Stufen „Klimafreundliches Wohngebäude“ und „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“. Pro Antrag kann maximal eine Wohneinheit gefördert werden. Antragsberechtigt sind Privatpersonen oder Haushalte, die zu mindestens 50 Prozent (Mit-)Eigentum an selbstgenutztem Wohneigentum erwerben möchten und in denen mindestens ein leibliches oder angenommenes Kind gemeldet ist, das zum Zeitpunkt des Antrags das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Die Förderung umfasst bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionen, d.h. die gesamten Ausgaben für das Bauwerk, die Leistungen der Fachplanung und Baubegleitung, einschließlich der Dienstleistungen für Lebenszyklusanalyse und Nachhaltigkeitszertifizierung. Bei Eigenleistung sind die Ausgaben für das Material förderfähig. Die neuen Förderbedingungen gelten ab dem 16.10.2023.

Nähere Informationen unter www.kfw.de/300.

(KfW / STB Web)

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