Aktuelles

Keine Kontoführungsentgelte für Bausparverträge

Bausparkassen dürfen für die Kontoführung auch in der Ansparphase kein Entgelt verlangen. Das hat das Oberlandesgericht Celle entschieden und stärkt damit die Stellung der Bausparkundschaft.

Eine Bausparkasse hat in ihren Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (Bausparbedingungen) eine Entgeltklausel vorgegeben, nach der für jedes Konto ein „Jahresentgelt“ von 12 Euro zu zahlen ist. Hiergegen wandte sich ein Verbraucherschutzverein und verlangte, diese Entgeltklausel nicht mehr zu verwenden.

Nachdem bereits das Landgericht Hannover dem klagenden Verein insoweit Recht gegeben hatte, hat jetzt das OLG Celle die von der Bausparkasse hiergegen eingelegte Berufung mit Urteil vom 17.11.2021 (Az.: 3 U 39/21) zurückgewiesen. Es widerspreche dem gesetzlichen Leitbild eines Bausparvertrages, ein Entgelt für die Kontoführung in der Ansparphase zu verlangen. In dieser Phase seien der Bausparkunden die Darlehensgeber, die nach der gesetzlichen Regelung kein Entgelt für die Hingabe des Darlehens schulden. Zudem verwalte die Bausparkasse die Bausparkonten im eigenen Interesse, weil sie die Einzahlungen sämtlicher Bausparenden geordnet entgegennehmen und erfassen müsse. Bausparkunden erhalten durch diese Leistungen der Bausparkasse schließlich ebenso wenig wie die Gesamtheit aller Bausparenden einen besonderen Vorteil, sondern nur das, was nach den vertraglichen Vereinbarungen und gesetzlichen Bestimmungen ohnehin erwartet werden dürfe.

Der Senat hat die Revision gegen diese Entscheidung wegen ihrer grundsätzlichen Bedeutung zugelassen. Dass Kontoführungsgebühren in der Darlehensphase nicht wirksam durch Bausparbedingungen festgesetzt werden können, hatte der Bundesgerichtshof bereits früher entschieden. Eine höchstrichterliche Klärung betreffend die Ansparphase steht bislang noch aus.

(OLG Celle / STB Web)

zurück zur Übersicht

So erreichen Sie uns

Unter folgender Nummer:

05206 9103 0

Bürozeiten

Mo.-Do. 07:30 – 16:30 Uhr
Fr. 07:30 – 12:30 Uhr

Ihr Weg zu uns

Quickborn 7 | 33739 Bielefeld

Schreiben Sie eine Nachricht

Zum Kontaktformular

Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden