Neuerungen bei der Körperschaftsteuer beschlossen
Mit einem vom Bundeskabinett am 24. März 2021 beschlossenen Gesetzentwurf sollen die steuerlichen Rahmenbedingungen insbesondere für mittelständische Personengesellschaften und Familienunternehmen verbessert sowie das Unternehmensteuerrecht internationalisiert werden.
Kern des Gesetzentwurfes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) ist die Einführung einer Option zur Körperschaftsteuer, die es Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften ermöglicht, wie eine Kapitalgesellschaft besteuert zu werden. Damit soll die Wettbewerbsfähigkeit insbesondere der auf internationalen Märkten tätigen Familienunternehmen in der Rechtsform einer KG oder OHG gestärkt werden.
Spaltungen und Formwechsel
Außerdem sind künftig neben Verschmelzungen auch Spaltungen und Formwechsel von Körperschaften mit Bezug zu Drittstaaten steuerneutral möglich. Dadurch sollen die Möglichkeiten für deutsche Unternehmen und ihre ausländischen Tochtergesellschaften maßgeblich erweitert werden, betrieblich sinnvolle Umstrukturierungsmaßnahmen steuerneutral durchzuführen.
Im Bereich der körperschaftsteuerlichen Organschaft sollen Ausgleichsposten für Mehr- und Minderabführungen durch ein einfacheres System, die sogenannte Einlagelösung, ersetzt werden.
Währungskursschwankungen
Schließlich werden mit dem Gesetz Anpassungen bei der steuerlichen Behandlung von Währungskursgewinnen und -verlusten bei Gesellschafterdarlehen vorgenommen, indem Währungskursverluste vom Abzugsverbot ausgenommen werden. Dadurch wirken sich nunmehr Gewinne und Verluste aufgrund von Währungskursschwankungen gleichermaßen bei der Ermittlung des steuerlichen Einkommens aus.
(BMF / STB Web)