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Neustarthilfe für kurz befristet Beschäftigte in den Darstellenden Künsten

Neben den Soloselbstständigen und den „unständig Beschäftigten“ sollen auch die „kurz befristet Beschäftigten“ in den Darstellenden Künsten Hilfen von bis zu 7.500 Euro für den sechsmonatigen Zeitraum Januar bis Juni 2021 beantragen können.

Mit der geplanten Regelung sollen nun auch freie, also nicht fest angestellte Schauspieler*innen und vergleichbare Beschäftigte, unterstützt werden. Diese waren von den bisherigen Hilfsmaßnahmen nicht erfasst, weil sie nicht im Haupterwerb selbständig, sondern für ein Gastspiel oder einen Film beschäftigt sind und wegen zu kurzer Beschäftigungszeiten keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld und Kurzarbeitergeld haben.

Umsatzverlust von minus 90 Prozent

Nach einer jüngst veröffentlichten EU-weiten Studie ist die gesamte Kultur- und Kreativwirtschaft mit einem Umsatzverlust von 31 Prozent neben dem Luftverkehr der von der Corona-Krise am stärksten betroffene Wirtschaftszweig in Europa, noch vor der Tourismus- und Automobilindustrie (minus 27 Prozent beziehungsweise minus 25 Prozent). Am stärksten ist nach dieser Studie der Rückgang in der Darstellenden Kunst (minus 90 Prozent zwischen 2019 und 2020). Trotz dieser einzigartigen Beeinträchtigung der Bühnenkünste konnte bislang der Teil der betroffenen Künstler*innen wegen der dort bestehenden Vertragskonstruktionen weder Überbrückungshilfen noch Kurzarbeiter- oder Arbeitslosengeld erhalten.

Diese Hilfe für den Kulturbereich ist ein zusätzliches Modul im Rahmen der Überbrückungshilfe III.

(BMF / STB Web)

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