Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige
Bundesfinanzminister Scholz und Bundeswirtschaftsminister Altmaier haben am 23. März 2020 Soforthilfen für kleine Unternehmen, Solo-Selbständige und Angehörige der Freien Berufe vorgelegt.
Finanzielle Soforthilfen (Zuschüsse) für kleine Unternehmen gelten für alle Wirtschaftsbereiche sowie Solo-Selbständige und Angehörige der Freien Berufe bis zu 10 Beschäftigten. Das Programmvolumen umfasst bis zu 50 Milliarden Euro. Im Einzelnen ist vorgesehen:
- bis 9000 Euro Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 5 Beschäftigten,
- bis 15.000 Euro Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 10 Beschäftigten.
Voraussetzung ist, dass die wirtschaftlichen Schwierigkeiten in Folge von Corona und nicht schon vorher aufgetreten sind.
Download:
Die im Kabinett beschlossenen Eckpunkte über die Soforthilfen
(BMWi / STB Web)