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Solidaritätszuschlag wird größtenteils abgeschafft

Der Großteil aller Steuerzahler muss den Solidaritätszuschlag ab 2021 nicht mehr zahlen. Der Bundesrat hat den entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestages am 29. November 2019 gebilligt.

Das Gesetz sieht eine Anhebung der Freigrenze für den Zuschlag von aktuell 972 Euro auf 16.956 Euro vor. Bis zu einem versteuernden Einkommen von 61.717 Euro ist dadurch zukünftig kein „Soli“ mehr fällig. Davon profitieren rund 90 Prozent der Steuerzahler.

Auf die deutlich ausgedehnte Freigrenze folgt die sogenannte Milderungszone: Um einen Belastungssprung zu vermeiden, wird der Soli hier kontinuierlich bis zum vollen Steuerbetrag erhoben. Die Milderungszone gilt bis zu einer zu versteuernden Einkommensgrenze von 96.409 Euro. Davon profitieren rund 6,5 Prozent der Steuerzahler. Lediglich die verbleibenden 3,5 Prozent müssen als Topverdiener weiterhin den vollen Satz zahlen. Er beträgt 5,5 Prozent der Körper- oder Einkommenssteuer.

(Bundesrat / STB Web)

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