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Biografie-Recherche ist keine schriftstellerische Tätigkeit

Ein Steuerpflichtiger, der an einer Biografie über das Leben und Wirken seiner Eltern arbeitet, aber sonst nicht weiter schriftstellerisch tätig ist beziehungsweise werden möchte, hat keine Gewinnerzielungsabsicht und kann die Kosten seiner Recherchen daher nicht steuerlich geltend machen.

Gut 20.000 Euro entstanden an Aufwand, um das Leben des Vaters nachzuzeichnen: Der Mann war als Schauspieler, Regisseur und Filmeditor tätig gewesen, und sein Sohn wollte dies in einer Biographie festhalten und seine Auslagen dafür absetzen. Doch der Ermittlungsbeamte des Finanzamtes nahm Einblick in das vom Kläger gesammelte Material und gewann den Eindruck, der Kläger sei zwar von der Idee begeistert, ein Buch über seinen Vater zu schreiben, besitze jedoch weder ein schlüssiges Konzept noch eine Vorstellung zu eventuell zu erzielenden Honoraren. Steuerlich geltend machen könne der Mann die Ausgaben daher nicht.

Nachhaltige Gewinne müssen angestrebt werden

Diese Einschätzung ist korrekt, wie das Finanzgericht Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 18. September 2019 (Az. 3 K 2083/18) entschieden hat. Bei Schriftstellern sei zwar zu berücksichtigen, dass sich ähnlich wie bei Künstlern positive Einkünfte vielfach erst nach einer längeren Anlaufzeit erzielen ließen. Anlaufverluste seien jedoch dann steuerrechtlich nicht anzuerkennen, wenn eindeutig feststehe, dass der Steuerpflichtige von vornherein nicht willens oder in der Lage sei, nachhaltige Gewinne zu erzielen.

(FG Rheinl-Pf. / STB Web)

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