Bundesrat stimmt Anpassungen an DSGVO zu
Der Bundesrat hat am 20. September 2019 zahlreichen Anpassungen nationaler Vorschriften an die seit Mai 2018 geltende Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zugestimmt. Es sind Entlastungen für kleine Betriebe und Vereine enthalten.
Das insgesamt über 150 Artikel starke „Zweite Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU“ greift in 154 Fachgesetze ein und regelt den sogenannten bereichsspezifischen Datenschutz. An vielen Stellen passt es Begriffsbestimmungen und Verweisungen, Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung und Regelungen zu den Betroffenenrechten an.
Entlastung für kleine Betriebe und Vereine
Die Pflicht, einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu benennen, greift künftig erst ab einer Personenzahl von 20 – bisher waren es 10. Dadurch sollen kleine Betriebe und ehrenamtliche Vereine entlastet werden.
Außerdem wird die Einwilligung von Beschäftigten zur Datenverarbeitung vereinfacht; sie muss nicht mehr zwingend schriftlich erfolgen – künftig reicht auch eine E-Mail.
Vorschläge des Bundesrates aufgegriffen
Weitere Änderungen zum Bürokratieabbau beschloss der Bundestag unter anderem bei der Melderegisterauskunft, der Gewerbeanzeige und der Datenverarbeitung durch Industrie- und Handelskammern. Er griff damit auch Vorschläge des Bundesrates aus dessen Stellungnahme im ersten Durchgang auf.
Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es soll überwiegend am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.
(Bundesrat / STB Web)